Einwohnermeldeamt Auskunft Markt erlbach

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Einwohnermeldeamt24 Markt erlbach
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Einwohnermeldeamt Markt Erlbach

Markt Erlbach ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken.

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Mittelfranken
Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner 5685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 91459
Vorwahl 09106
Adresse derMarktverwaltung Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach
Ortsteile Altselingsbach, Altziegenrck, Blmleinsmhle, Buchen, Eschenbach, Häringsmhle, Haidt, Kemmathen, Klausaurach, Kotzenaurach, Losaurach, Mettelaurach, Mittelmhle, Neidhardswinden, Neuziegenrck, Rimbach, Siedelbach, Wolfsmhle, Altselingsbach, Altziegenrück, Blümleinsmühle, Buchen, Eschenbach, Häringsmühle, Haidt, Kemmathen, Klausaurach, Kotzenaurach, Losaurach, Mettelaurach, Mittelmühle, Neidhardswinden, Neuziegenrück, Rimbach, Siedelbach, Wolfsmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markt Erlbach
Hauptstraße 1
91459 Markt Erlbach

2. Finanzamt Ansbach
Bahnhofstraße 10
91522 Ansbach

3. Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Am Alten Steinweg 2
91413 Neustadt a.d.Aisch

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Öffnungszeiten des Einwohneramtes: